Vergütung

Als gesetzlich versicherter Patient werden die Kosten vollumfänglich von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Bei Privat versicherten Patienten werden in der Regel die Kosten für Psychotherapie (je nach Tarifbedingung) vollständig oder zum größten Teil von den privaten Versicherungen übernommen.
Zu diesen zählen unter anderen: Allianz, ARAG Private Krankenversicherung, Axa, Alte Oldenburger Krankenversicherung AG, Barmenia, Concordia, Continentale, Debeka, Deutscher Ring, DKV, Ergo Direkt, Gothaer, Hallesche Krankenversicherung, Hansemerkur, HUK-Coburg, Landeskrankenhilfe LKH, Signal Iduna Krankenversicherung AG, Universe, Württembergische Krankenversicherung und noch weitere.
Sie klären am besten vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen versichert sind.

Beihilfeversicherte sowie Bundeswehrangehörige haben ebenfalls Anspruch auf die Kostenübernahme in einer Privatpraxis. Bitte informieren Sie sich ebenfalls über die Beamtenbeihilfe für Beihilfeberechtigte, Ihre Angehörigen (Ehepartner, Kinder) und Beamtenanwärter wie z. B. Lehrer und Lehramtsreferendare, Polizisten, Pfarrer, Kirchenbeamte, Postbeamte, Beamte bei der Deutschen Bahn und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Das Honorar richtet sich jeweils nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Paarberatung (50 Minuten, zwei Personen), welche nicht von den Krankenkassen als Heilbehandlung anerkannt wird, berechnen wir mit 140 € je Sitzung.

Berufsbezogenes Coaching (50 Minuten) berechnen wir mit 130 € je Sitzung.

Selbstverständlich arbeiten wir auch per Telefon oder Videosprechstunde mit Ihnen. Zur Klärung von Fragen stehen wir sehr gerne vorab telefonisch zur Verfügung.

Vorteile für Selbstzahler

Sie bekommen umgehend Hilfe, haben weder lange Wartezeiten noch Bürokratie mit Ihrer Krankenkasse. Es entfällt damit auch die Weiterleitung von Daten an Ihre Krankenkasse, so dass diese nicht langfristig gespeichert werden können und hinderlich wären, sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Verbeamtung anstreben.